Auge um Auge (III.)
Im Juli 1869 hielt der Rechtsgelehrte August Geyer in Innsbruck im Rahmen einer Versammlung des konstitutionellen Vereins, des politischen Clubs der liberalen in Tirol, als dessen Vorstand uns Johann Tschurtschenthaler schon begegnet ist, einen Vortrag mit dem Titel „Über die Todesstrafe“. Er beschäftigte sich dabei speziell mit den Argumenten der Befürworter bezüglich des genannten Talionsprinzips, denn die Anwendung für andere Verbrechen wurde damals kaum noch verteidigt.
Aug‘ um Auge, Zahn um Zahn, Blut um Blut. Trotz aller poetischen Verklärung, in welcher uns diese Nemesis bei Dichtern entgegentritt, als die „gleichwägende Gerechtigkeit“, die „uns den Becher an die eigenen Lippen setzt, den wir vergiftet“ (Macbeth I. 7.) müssen wir sie für eine Ausgeburt unreifer, sinnlich-leidenschaftlicher Anschauungen erklären.
Erstens argumentierter Geyer, dass es unter Mördern verschiedenste Motive und Tatumstände gebe, ebenso sei es in vielen Fällen schwierig zwischen vorsätzlichem Mord und Totschlag, also ohne Vorsatz, zu unterscheiden. Somit wäre ein Spektrum von Bestrafungen angebracht, was mit Freiheitsstrafen möglich ist, mit der Todesstrafe hingegen natürlich nicht.
Zweitens stelle im Falle der Todesstrafe die Furcht vor der Hinrichtung eine Form der Folter da, die in der zivilisierten Gesellschaft nichts mehr verloren hätte. Alle Maßnahmen, die Hinrichtungen von Unschuldigen zu verhindern, würden gleichzeitig die Todesqualen der Verurteilten immer weiter hinauszögern, die mit Blick auf den Galgen in ihrer Zelle säßen, während Berufungsverfahren und Gnadengesuche ihren Lauf nehmen würden.
Dieser Punkte führte zum dritten, nämlich dass es nie auszuschließen wäre, dass ein Unschuldiger verurteilt würde. Im Falle der Freiheitstrafe bliebe weit mehr Zeit, solche Fehler zu korrigieren und zumindest irgendeine Form der Wiedergutmachung gegenüber dem zu Unrecht Verurteilten wäre möglich.
Besonders der zweite Punkt ist spannend. Dieser Vortrag wurde in Innsbruck wie erwähnt im Juli 1869 gehalten. Im selben Jahr, in St. Petersburg, veröffentlichte Fjodor Dostojewskij seinen Roman Der Idiot. In diesem Werk stechen auch für einen Leser, der nicht viel für diesen Autor übrig hat, einige Stellen hervor, darunter diese hier:
„Gut wenigstens, daß die Schmerzen nicht groß sind,“ meinte er, „hm, so … wenn der Kopf abgehackt wird.“
„Wissen Sie was,“ griff der Fürst angeregt diesen Gedanken auf, „was Sie da soeben bemerkt haben, wird fast von allen ganz genau so hervorgehoben. Auch wird die Maschine, die Guillotine, heutzutage hauptsächlich deshalb benutzt. Mir aber kam damals etwas anderes in den Sinn: wie, wenn das sogar noch schlimmer ist? Ihnen erscheint meine Annahme vielleicht lächerlich, unmöglich, wenn man sich jedoch ein wenig in die Stimmung des Verurteilten zu versetzen sucht, so kommt einem ganz unwillkürlich der Gedanke an diese Möglichkeit. Denken Sie mal nach – nun, nehmen Sie zum Beispiel die Folter: da gibt es Schmerzen und Wunden und körperliche Qual, die aber lenkt einen doch von den seelischen Qualen ab, so daß einen bis zum Augenblick des Todes nur die Wunden quälen. Den größten, den quälendsten Schmerz aber verursachen vielleicht doch nicht die Wunden, sondern das Bewußtsein, daß, wie man genau weiß, nach einer Stunde, dann nur nach zehn Minuten, dann nach einer halben Minute, sogleich, noch in diesem Augenblick – die Seele den Körper verlassen wird, und daß du dann kein Mensch mehr sein wirst, und daß es doch unfehlbar geschehen muß. Das Entsetzlichste ist ja gerade dieses ‚Unfehlbar‘. Gerade wenn man den Kopf unter das Messer beugt und dann hört, wie es von oben klirrend herabglitscht – gerade diese Viertelsekunden müssen die furchtbarsten sein! Dies ist nicht nur meine Ansicht, müssen Sie wissen, sondern sehr viele haben dieselbe geäußert. Ich bin aber so fest von der Richtigkeit meiner Annahme überzeugt, daß ich Ihnen offen sagen will, wie ich darüber denke: für einen Mord getötet zu werden ist eine unvergleichlich größere Strafe, als das begangene Verbrechen groß ist. Laut Urteil getötet zu werden ist unvergleichlich schrecklicher, als durch Räuberhand umzukommen. Wer von Räubern ermordet wird, nachts, im Walde, oder sonstwo, hat zweifellos noch bis zum letzten Augenblick die Hoffnung auf Rettung. Hat man doch Beispiele erlebt, daß dem Betreffenden schon die Kehle durchgeschnitten ist, er aber doch noch zu flehen oder zu entlaufen sucht. Hier aber wird auch diese letzte unwillkürliche Hoffnung, mit der zu sterben zehnmal leichter ist, unwiderruflich genommen; hier ist es das Todesurteil, dem man auf keine Weise entrinnen kann, hier ist es das Bewußtsein der unfehlbaren Vollstreckung desselben, was die größte Qual verursacht – eine größere Qual kann es in der Welt gar nicht geben. Führen Sie einen Soldaten in der Schlacht geradeswegs vor die Kanonen und lassen Sie auf ihn abfeuern, er wird doch immer noch hoffen, mit dem Leben davonzukommen; aber lesen Sie demselben Soldaten sein Todesurteil vor, das unfehlbar an ihm vollstreckt werden wird, so wird er entweder irrsinnig werden oder in Tränen ausbrechen. Wer hat es denn gesagt, daß die menschliche Natur fähig sei, diesen Tod ohne die geringste Geistesverwirrung zu ertragen? Und wozu diese überflüssige, unnütze, so unglaublich überflüssige Beschimpfung des Menschen? Vielleicht gibt es irgendwo einen Menschen, dem das Todesurteil verlesen worden ist, der diese Qualen bis zum letzten Augenblick durchgekostet, und dem man dann gesagt hat: ‚Geh hin, dir ist die Strafe erlassen.‘ Ja, solch einer könnte dann vielleicht erzählen. Von diesen Qualen und diesem Entsetzen hat auch Christus gesprochen. Nein, das darf man einem Menschen nicht antun!“
Diese Stelle springt einem in diesem Roman nahezu entgegen – „Ja, solch einer könnte dann vielleicht erzählen“ und das tat er hier auch. Denn genau das ist Dostojewskij widerfahren. Er wurde im Zuge der Repressalien der zaristischen Geheimpolizei 1849 verhaftet und einer „Scheinhinrichtung“ unterzogen, damals ein beliebtes Einschüchterungsmittel dieser Truppe. Es ist interessant, diese Perspektive bei der Debatte, ob die Todesstrafe gnädiger ist, als lebenslange Haft, im Gedächtnis zu behalten.
Geyers Vortrag wurde mit großem Beifall aufgenommen. Der Verein stimmte einstimmig dafür, ihn im Druck zu veröffentlichen, wodurch er letztlich auch im Stadtarchiv gelandet ist. Hier wurden nur drei seiner Hauptargumente herausgegriffen, wenn Sie an der gesamten Rede interessiert sind, hier finden Sie die den Text: