Anleihen zum Schuldenabbau
Mit diesem Rundschreiben wurde ein Erlass des Finanzministeriums zur Aufnahme einer fünf-prozentigen Staatsanleihe verkündet. Als erster Verwendungszweck wurde die „weitere Verminderung der Schuld des Staates an die Nationalbank“ genannt. Nun mag es etwas seltsam klingen, eine Anleihe, die ja schließlich nichts anderes ist als ein Kredit (wenn auch mit einer Vielzahl von Gläubigern), zu verwenden, um Schulden abzubezahlen. Der erste Gedanke, der sich aufdrängt, ist dass die Anleihe niedriger verzinst war als die Schulden bei der Nationalbank. Das war aber scheinbar nicht der Fall; die Zinsen dort lagen ebenfalls bei ca. 5% (variierend danach, wann die Schulden aufgenommen worden waren).
Der Grund ist also etwas komplizierter, aber der zweite Verwendungszweck, der in der Ausschreibung genannt wird, gibt uns schon einen Hinweis: „zur ferneren Beschränkung des Staatspapier-Geld-Umlaufes“. Denn wenn die Nationalbank dem Staat Geld leiht, dann schafft sie damit i.d.R. neues Geld, und damit Inflation. Während der Koalitionskriege verzwanzigfachte sich die Menge an Papiergeld im Umlauf (von 44 auf 942 Mio. Gulden) und der Wert der ausgegebenen „Bancozettel“ fiel um 85%. Wenn auch nicht ganz so dramatisch, so brachten doch auch die Revolution 1848 und der Krieg gegen Piedmont-Sardinien beträchtliche Belastungen für die österreichischen Staatsfinanzen mit sich. In der Folge war man bemüht die Finanzen der Monarchie wieder auf solidere Grundlagen zu stellen. Eine treibende Kraft dabei war Karl von Bruck (1798-1860), 1850/51 als Handels- und 1855 als Finanzminister. Teil davon war auch, auf dem freien Markt Staatsanleihen zu veräußern, anstatt staatliche Defizite über die Nationalbank zu decken, um so die Inflation im Griff zu halten und das Vertrauen in Währung und Wirtschaftspolitik zu stärken. Die Nationalbank sollte damit indes frei sein, die private Wirtschaft zu fördern, anstatt dem Staat zwangsweise unter die Arme greifen zu müssen. Heute ist in den meisten Ländern die Unabhängigkeit der Zentralbank von der Regierung gesetzlich festgeschrieben, zusammen mit einem Verbot, direkt Staatsanleihen anzukaufen. Dies soll verhindern, dass die Regierung de facto direkt Hand an die Notenpresse legen kann – in Österreich und Deutschland wurden die entsprechenden Gesetze nach den unschönen Erfahrungen der Nachkriegszeit 1923/24 verabschiedet.
Von Bruck versuchte auch, den Hof dazu zu bewegen, die Militärausgaben zu senken, um den strapazierten Haushalt zu entlasten. Diese Appelle fielen jedoch auf Taube Ohren; während der 1850er verschlang das Militär durchschnittlich zwei Drittel der Staatseinnahmen. Der einzige Budgetposten der damit Konkurrenz machen konnte, war der Zinsendienst, der am Ende der Dekade satte 40% der Einnahmen beanspruchte. Die mathematisch begabten unter der Leserschaft werden schon ahnen, dass sich hier etwas nicht ausgehen konnte. Tatsächlich mussten etwa 30% der Ausgaben der Monarchie in dieser Zeit jährlich durch neue Schulden finanziert werden. Die Lage besserte sich erst nach dem Ende des Neoabsolutismus. Zur Zeit des Ausgleichs mit Ungarn 1867 waren die Militärausgaben auf ein Drittel der Einnahmen gesunken, und immerhin nur noch 16% der Ausgaben mussten über neue Verschuldungen gedeckt werden.
(Signatur VO-939)