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Der Bilderblog aus dem Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Kriegsrecht Im Unterinntal (I.)

Kriegsrecht im Unterinntal (I.)

Bei dieser Überschrift bleibt man unwillkürlich hängen, vor allem wenn man sie in einer Zeitung aus Friedenszeiten erblickt. Sie fand sich im April 1926 in den Innsbrucker Nachrichten und es handelte sich um einen Artikel des Rechtsanwaltes Emil Jung. Der Grund für den etwas befremdlichen Titel war eine kaiserliche Verordnung, die Franz Joseph I. nach Beginn des Ersten Weltkrieges erlassen hatte. Darin wurden Ausnahmebestimmungen für Bauprojekte festgelegt, deren Durchführung im öffentlichen Interesse dringend erforderlich war. In Folge des für die Monarchie ungünstigen Kriegsverlaufes und der folgenden politischen Instabilität war diese Verordnung niemals offiziell aufgehoben hoben. Im Gegenteil, da sich das Land weiterhin in einer wirtschaftlichen Notlage befand, wurde sie immer wieder verwendet, um die üblichen bürokratischen Hürden großer Bauprojekte zu umgehen. Denn Projekte, die nach der Verordnung als „begünstigt“ eingestuft wurden, wurden nicht von der jeweils zuständigen Baubehörde, sondern direkt vom entsprechenden Ministerium genehmigt. Weiter hatten Parteien, die man zur Verwirklichung eines solchen Projektes enteignete, kein Einspruchsrecht, sie konnte lediglich um die ihnen zugesprochene Entschädigungssumme streiten.

Der erwähnte Rechtsanwalt, ein vormaliger Angestellter der Tiroler Wasserkraftwerke-Aktiengesellschaft, warf seinem ehemaligen Arbeitgeber vor, diese Verordnung zu missbrauchen, um unter der Androhung der Enteignung für sie günstige Verträge zur Nutzung von Grund für den Bau neuer Stromleitungen zu schließen.

(Signatur Ph-38062, Baustelle des Achensee-Kraftwerkes, 1926)

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