Dispens
Zur Vorbereitung auf Ostern war und ist es in der katholischen Kirche üblich, eine Zeit des Fastens einzuhalten. Auch wenn sich der Fokus seit der Liturgiereform in Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils mehr auf die Buße verschoben hat, spricht man immer noch von der Fastenzeit vor Ostern. Mit der Feier der Aufstehung Christi in der Osternacht am Karsamstag endet dann das Fasten. Schon mit der Einführung des Fastengebots gab es aber immer auch Ausnahmen davon. Wie die heutige Quelle zeigt, konnte man etwa auf Grund von körperlichen Gebrechen oder medizinischen Gründen einen Dispens (also eine Befreiung) vom Fastengebot erreichen. Ausgenommen waren von solchen Dispensen indes oftmals der Gründonnerstag und der Karfreitag, was den besonderen Charakter dieser beiden Fastentage unterstreicht. Für die Kirche war das Erteilen jeglicher Form von Dispensen im Übrigen immer auch eine Form Geld zu erwirtschaften. Für den Dispens im Bild oben war mit 50 Kreuzern indes nur ein kleiner Betrag fällig. Interessant finde ich auch, dass der Dispens sich auch auf die Ehefrau des Bittstellers und dessen Dienstpersonal erstreckte – offenbar wollte die Kirche in solchen Fällen vermeiden, dass innerhalb einer Familie oder eines Haushalts Ungleichheiten entstehen.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum VO-1910)
Ein herrliches Déja-Vu-Erlebnis….. Exakt dasselbe Dokument wurde bereits vor ca. 12 Monaten von Herrn Bürgschwentner in einem Beitrag verwendet. Es ist aber dennoch sehr interessant, zu vergleichen, was zwei Historiker unabhängig voneinander über das gleiche Thema schreiben:
https://innsbruck-erinnert.at/keine-fische-fuer-herrn-spoerr/
Oha,
ja, das hatte ich übersehen. Danke für den Hinweis.