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Der Prinz Als Zögling

Der Prinz als Zögling

Emanuel von Orléans, Herzog von Vendôme, gehörte nicht nur dem (französischen) Hochadel an, sondern zählte um 1910 auch zur Innsbrucker High Society. Sein Vater, Ferdinand von Orléans, Herzog von Alençon (1844-1910), hatte im Jahr 1890 Schloss Mentlberg erworben, in welchem er zeitweise seinen Hauptwohnsitz nahm. Im Jahr 1905 ließ Prinz Ferdinand das Schloß vom bekannten Innsbrucker Baumeister Josef Retter nach seinen Vorstellungen umbauen. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges hielt sich auch Ferdinands Sohn Emanuel, der das Anwesen 1910 erben sollte, regelmäßig hier auf.

In unseren Beständen haben sich zahlreiche Dokumente erhalten, die Einblicke in das mondäne Leben auf Schloss Mentlberg in diesen Jahren eröffnen. Wir wollen uns aber heute nicht diesem Aspekt zuwenden, sondern einem kleinem Kuriosum, das sich ebenfalls bei uns im Stadtarchiv erhalten hat. Es handelt sich um die „Directiven für die Stellung und Behandlung S. K. H. des Prinzen Emanuel von Orléans“.

Der 1872 in Obermais bei Meran geborene Prinz Emanuel entschied sich für die Offizierslaufbahn in der k. u. k. Armee und trat 1891 als Zögling in die Militärakademie in Wiener Neustadt ein (unser Titelfoto zeigt ihn als Zögling). Allerdings verkehrte das dortige „Lehr- und Erziehungspersonal“ auch nicht alle Tage mit französischen Prinzen. Daher sah sich der Kommandant der Militärakadamie, Generalmajor Ludwig Ritter von Kosak (1837-1897), im August 1891 dazu veranlasst, die oben erwähnten Direktiven zu erlassen. In nicht weniger als neun Punkten regelte Kosak detailliert die Stellung und Behandlung des königlichen Zöglings:

  1. Bei allen Gegelegenheiten in und außer Reih‘ und Glied und außer Dienst tritt der Prinz als Zögling auf.
  2. In der mündlichen Anrede bei allen Gelegenheiten, sowie in allen dienstlichen Schriftstücken ist Hochderselbe lediglich als „Zögling Prinz Orléans“ anzuführen.
  3. Der Prinz nimmt am Unterrichte, an den Uibungen [sic] und an den Mahlzeiten der anderen Zöglinge theil.
  4. Dem Prinzen ist das Tragen eigener Haus- und Turnmonturen, welche nach Vorschrift erzeugt sein müssen, gestattet.
  5. Den Bestimmungen der „Haus- und Dienstordnung“ ist der Prinz in allen Punkten unterstellt.
  6. Der dem „Zögling Prinz Orléans“ zugetheilte Offizier erhält die Akademie-Commando-Befehl[e] töglich, die sonstigen auf Zöglinge bezüglichen Verfügungen fallweise zugestellt.
  7. Der zugetheilte Offizier darf die Unterrichte [sic] des Zöglings Prinzen Orléans beliebig besuchen, damit er sich mit den Anforderungen für die Wiederholung der Gegenstände und mit den Fortschritten, sowie mit den für die militärische Erziehung nothwendigen Maßnahmen vertraut machen kann.
  8. Dem Prinzen und dem ihm zugetheilten Offizier wird eine Hauptmanns-Wohnung (unmöblirt [sic]) zur Verfügung gestellt und hiefür dem dermaligen Besitzer mit Rücksicht auf die theuren, äußerst schwierigen Wohnungsverhältnisse in der Stadt, das Quartiergeld mit einem 50% Zuschuß zugewendet.
  9. Alle sonstigen auf den Prinzen bezüglichen Weisungen werden von Seiner Königl. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Herzog von Alençon dem Akademie-Kommando oder der dem zugetheilten Offizier (Erzieher) zukommen.

Wr. Neustadt am 4. August 1891 Kosak GM. m/p

Emanuel von Orléans wurde mit 1. September 1894 zum Leutnant befördert. Diese Aufnahme zeigt ihn als Offizier des k. u. k. Dragonerregiments Nr. 5. Er beendete seine militärische Laufbahn als Major a. D. im Jahr 1911.

Mehr über die wechselvolle Geschichte von Schloss Mentlberg lesen Sie hier in Kürze!

(StAI, SammelA-42)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Sehr spannend! Die verwandtschaftlichen Verbindungen führen sogar in allerhöchste Kreise: Prinz Emanuel ist interessanterweise ein Neffe von Kaiserin Sisi und damit Cousin von Kronprinz Rudolf.
    Seine Mutter Sophie war das 9. Kind und die 5. Tochter von Herzog Max Joseph in Bayern und Herzogin Ludovika.

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