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Un-fass-bare Betrügerei

Un-fass-bare Betrügerei

Nachdeme schon mehrfältig in Erfahrenheit gebracht worden, dass die Fuhrleut und Sämere mittlst zwey und dreyfach verschlagenen Vässeren und Läglen zerschiedene beträchtliche und zwar immer mehrere Zolls-Betrügereyen ausbüben, andurch dann das allerhöchste Zolls-Regale in mehrere Weeg empfindlichst hinterschlagen werde.

Als hat man sich endlichen von Seithen der Kayserl. Königl. O.Oe. Repräsentation und Hof-Cammer bemüßiget befunden, derley hauptsächlichen von denen Binder-Mesteren ihren Ursprung nehmenden höchst-nachtheiligen Gefährden derinstens mit geschärften Ernst entgegen zu sehen, und von nun an also allen und jeden dießländischen Binderen (es seyen sodann solche würklich incorporirte Meister oder sogenannte Pfuschere) die künftighinige Verfertigung oder auch Ausbesserung derley zwey und dreyfach verschlagenen Fässeren und Läglen bey 150. fl. unnachläßlicher Straffe oder allenfalligen Handwercks-Verlust und pro re nata Leibs-Straff nicht nur allein gänzlichen einzubieten sondern denselben anbey auch aufzutragen die bereits schon vorräthige vergleichen Geschirz bey Vermeidung vorbestimmter Straffe alsogleich abzuthun und keines mehr denen Fuhrleuten und Sämeren zu verkaufen.

Gleicher Gestalten dann auch gesammte Fuhrleut und Sämere hierunter so gnadig als ernstlich gewahret werden, dass im Fall sie einer mittelst dergleichen zwey und dreyfach unterschlagenen Geschirren fürohin ausübenden Zolls-Betrügern betretten wurden sie nicht nur allein sothanen Geschirs under darinn befindlichen Waaren sondern auch noch überhin um 12 Thalter Straffe ohne weiteres verfallen seyn sollen.

Hierunter sich dann gesammte Bindere sowohl als Fuhrleut und Sämere vor Nachtheil und Schaden zu hüten wissen werden.

Ynsbrugg den 23. April 1759.

Mit dieser Verordnung versuchte man in Tirol dem anscheinend anhaltenden Problem von zwei- oder sogar dreibodigen Fässern, die verwendet wurden, um den Zoll zu umgehen, Herr zu werden. Die Fassbinder, welche die Schmuggel-Fässer herstellten oder ausbesserten, wurden mit einer stattlichen Geldstrafe von 150 Gulden oder sogar dem Verlust ihrer Handwerkskonzession bedroht. Den Fuhrleuten stellte man den Verlust ihrer Ware, die sie in solchen Behältnissen transportieren, sowie eine Geldstrafe von 12 Talern in Aussicht.

(Signatur VO-1943)  

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  1. Cassian Ignaz Freiherr von Enzenberg war kaiserlicher Kämmerer, wirklicher geheimer Rat und Gubernialpräsident. 1764 erhielt er eine Wappenbesserung.

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