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Tupfzeichen

Tupfzeichen

Hätten Sie gewusst, was Tupfzeichen sind? Ich muss gestehen, dass ich bis zur Entdeckung eines Verordnungsblattes aus dem Jahr 1791, das diese Zeichen zeigt, keine Ahnung von deren Existenz hatte. Nun will ich Sie aber an meiner Erkenntnis teilhaben lassen: Tupfzeichen sind Zeichen, die die Bäcker in das Brot eindrücken mussten, um damit einerseits die Qualität des Brotes zu garantieren und andererseits dieses für allfällige Kontrollen eindeutig einem Bäcker oder einer Bäckerin zuordnen zu können. Da Brot seit je her ein wichtiges Nahrungsmittel war, waren die gesetzliche Regelung („die Polizey“) in diesem Bereich traditionell auch sehr strikt und die Strafen hoch. Auch die Tupfzeichen waren bereits seit dem frühen 18. Jahrhundert in Innsbruck festgeschrieben.

Während in anderen Städten oftmals Symbole, Zahlen oder auch die Anfangsbuchstaben der Bäcker als Tupfzeichen verwendet wurden, hatte man in Innsbruck offenbar auf Punkte in unterschiedlicher Anzahl und Anordnung gesetzt. In der Verordnung sind für Innsbruck 20 Bäcker und Bäckerinnen mit ihren jeweiligen Zeichen genannt, wobei von zwei Bäckern gesagt wird, dass sie ihr Gewerbe derzeit nicht ausüben. Vorgeschrieben waren die Zeichen nur für „Semel- und Roggenbrod auch die sogenannten Thaurerlaibeln“. Geregelt war überdies ein Mindestgewicht der einzelnen Brote und ein entsprechender Preis.

Hier noch die gesamte Verordnung:

(Stadtarchiv/Stadtmuseum VO-1918)

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