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Scherben Bringen Glück

Scherben bringen Glück

… lautet der Titel einer Ausstellung über römische Keramik aus dem Jahr 2004. Einen Ausschnitt des Ausstellungsflyers habe ich für das heutige Titelbild gewählt. 

Keramik ist aber nicht nur eine, wie im Flyer beschrieben, besonders wichtige Quelle für die Archäologie, sondern man findet sie auch heute noch in unterschiedlichsten Farben und Formen in jedem Haushalt wieder. 

Dieser Gebrauchsgegenstand – sei es zum Aufbewahren von Zwiebeln, als Behältnis für Tee oder als reines Dekorationsobjekt – ist also seit mehreren Jahrhunderten, gar Jahrtausenden, in unseren Alltag fest integriert. So selbstverständlich Tassen, Teller oder Schüsseln aus Ton, Porzellan oder Metall und ihre Herstellung heute für uns scheinen, war dies doch nicht immer so. Ein erster bedeutsamer Schritt in Richtung einer einfacheren Produktion von Keramik passierte mit der Erfindung der Töpferscheibe vor etwa 5000 Jahren in Mesopotamien. Eine solche Drehscheibe ist auch im heutigen Titelbild abgebildet. 

Dass die Produktion von Keramikwaren für einen großen Teil ihrer Produktionsgeschichte auch mit Töpferscheibe noch ein schwieriges und auch gefährliches Unterfangen war, beweist uns ein Auszug eines Aktes aus den 1750ern. Es handelt sich im hier abgebildeten Dokument um eine Klage gegen ein Mitglied der Hafnerzunft, welche neben diversen Gefäßen auch Ofenkacheln herstellte.

Der Hafnergesell Ignaz Frech hatte anscheinend unterschiedlichstes Geschirr in einem Ofen, der sich in seinem Haus befand, ohne Erlaubnis gebrannt. Im Akt wird betont, dass dies „mit nicht kleiner feuersgefahr“ passiert, da das Haus des Ignaz Frech zu einem großen Teil aus Holz bestand und unzählige brennbare Materialien, wie zum Beispiel Pech oder Leinöl, beherberge. 

Um das Ausbrechen eines Feuers zu verhindern, ordnete das Stadtmagistrat dem Hafnergesell an die Arbeit in seinem Haus einzustellen und stattdessen in der Werkstatt eines Hafnermeisters zu arbeiten. 

Carla Warbanoff 

(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck: Akt 727/1756; Fl-962) 

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