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Gründungsurkunde Stift Wilten

Gründungsurkunde Stift Wilten

Bei der hier abgebildeten Urkunde handelt es sich um die Gründungsurkunde des Prämonstratenser-Chorherrenstiftes Wilten. Ausgestellt wurde das Dokument von Papst Innozenz II. am 30. April 1138. Das Original befindet sich in dem Stiftarchiv Wilten. Die Urkunde wurde auf Pergament beschrieben und durch eine für die Kanzlei des Papstes übliche angehängten Bleibulle besiegelt.

Die Urkunde wurde auf Latein verfasst und beinhaltet Unterschriften von 15 Kardinälen, die als Zeugen dienten. Das Kirchenoberhaupt bestätigte damit die Neugründung des Klosters Wilten und stellte es unter dem Schutz der Kirche. In der Urkunde gewährt der Papst dem Kloster Wilten eine freie Propstwahl, ein Begräbnisrecht für Wohltäter und das Recht, Weihen von Altären und Kirchen von Klerikern durchführen zu lassen.

Im Schlussteil der Urkunde befindet sich die Rota, die zur rechtlichen und religiösen Bekräftigung des Rechtsgeschäftes diente. Die Rota besteht aus einem äußeren und inneren Kreis und vier Quadranten in der Mitte. Darin steht im oberen linken Bereich der heilige Petrus und im oberen rechten Bereich der heilige Paulus. Das „scs“ oberhalb der Namen steht für sanctus. In den beiden unteren Quadranten steht der Name des Papstes Innocentius pp (papa) II. geschrieben. Im äußeren Ring ist die Devise des Papstes abgebildet, welche in der Regel aus Bibelstellen stammen. Die Devise von Papst Innozenz II. lautete „adiuva nos, deus salutaris noster“ (Hilf uns, Gott unseres Heiles). Gegenüber der Rota befindet sich das Bene valete („lebt wohl“) und fungiert als Segenswunsch des Papstes sowie als Äquivalent einer uns bekannten Unterschrift.

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