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Geistige Getränke (III.)

Geistige Getränke (III.)

Nicht nur im Tiroler Landtag, sondern auch im Reichsrat wurden Gesetzesentwürfe gegen das Umsichgreifen der „Trunksucht“ debattiert. Auch auf dieser Ebene kam ein Alkoholverbot nie in Betracht, stattdessen wurde auch hier über höhere Steuersätze für Gebranntes und stärkere Reglementierung diskutiert. Allerdings kam es zu keinen durchgreifenden Maßnahmen. Das Gesetz wurde mehrfach debattiert, an Ausschüsse verwiesen, wieder diskutiert, ohne letztlich in seiner umfassenden Form angenommen zu werden. Manche Abgeordneten klagten schon bei dem ursprünglichen Entwurf, dass es keine ausreichendes Maßnahmenpaket sei, wie man es in Schweden beobachten könne. Tatsächlich ging man in Schweden damals entschiedener gegen den Alkoholkonsum vor, letztlich wurde 1905 der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sogar unter ein staatliches Monopol durch die Firma Systembolaget gestellt (welches bis heute existiert). Das Monopol betrifft allerdings nur den Verkauf im Einzelhandel, Herstellung und Großhandel ist auch dort in privater Hand.

Ein solcher Großhändler in Tirol war damals die Erste Nordtiroler Weingrosshandlung u. Branntweinbrennerei Josef Zimmermann. Auf diesem reich illustrierten Briefkopf erfahren wir, dass Josef Zimmermann nicht nur der der Kammerlieferant von Erzherzog Eugen war, sondern auch Seiner Hoheit des Prinzen Ludwig von Sachsen, Coburg und Gotha. Die Firma vertrieb nicht ausschließlich (Brannt-)Wein, sondern auch Fruchtsäfte.

Noch eine persönliche Randbemerkung – ist es nicht ein seltsames Phänomen, dass uns heute ungeahnte graphische Gestaltungsmöglichkeiten zu Gebote stehen, sei es auf Papier oder rein digital, und man nicht einmal ansatzweise mehr so schön gestaltete Briefköpfe sieht?

(Signatur Bi-k-699-2)

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