Eine Gaststube – zwei Sperrstunden
Mitten durch den Saal des 1906 fertiggestellten Hotel-Restaurants Mariabrunn auf der Hungerburg verlief bis zum Jahr 1938 die Grenze zwischen den selbständigen Gemeinden Hötting und Mühlau. Diese außergewöhnliche Lage führte nicht nur dazu, dass der jeweilige Besitzer anteilsmäßig in beiden Gemeinden Abgaben entrichten musste, sondern auch zu der reichlich kuriosen Situation, dass in der Gaststube zwei verschiedene Sperrstunden galten. Ein Umstand, den die Nachtschwärmer – wenn wir der mündlichen Überlieferung glauben dürfen – weidlich ausnützten. Kam der Gendarm von Hötting herauf, um die Einhaltung der im Vergleich zu Mühlau früheren Sperrstunde zu kontrollieren, wechselten die Gäste einfach auf die andere Seite der Stube, wo sie noch fröhlich weiter zechen konnten.
Quelle: Stadtarchiv/Stadtmuseum, Sommer 1-241