Die tüchtigen Tischler
Hier sehen wir eine dieser Urkunden, bei deren Lektüre man sich glücklich schätzt, im Zeitalter der gedruckten oder digitalen Buchstaben zu leben, und Konrad Duden die Füße küssen möchte. Aber zum Inhalt der orthographisch spannenden Urkunde. Der Bürgermeister und Rat der Stadt Innsbruck halten darin die Tischler an, ihrem Ruf der „guten Tüchtigkeit“ gerecht zu werden und ihre Aufträge rasch zu erledigen, da man anscheinend Konkurrenz von außerhalb der Stadt fürchtete.
Bürgermeister, und Rath der Stadt Innsprugg, mit der Auflaag zur zustellung, das Handtwerk der Tischler, bey so Vorgesteller der sachen beschaffenheit, und des Supplicantens anderwerths her, angerücherten guethen Tüchtigkeit, mit nachtruckh anhalten sollen, Ihre Supplicanten, Sub praefixione brevis termini, an das Handtwerckh, praestitis prius praertandis, vor einem Geymaister an und auszuführen oder aber dessen hierwider etwa habend bedeckh fahls selbe relevant seyndt innerhalb abigend termins, schriftlichen alhero zueröffnung, mithin nicht anlaß zugeben, an sachen für zugereiste. Decretu den 14ten Augusti 1724
(Signatur Akt-5071)