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Der Reichsnährstand (II.)

Der Reichsnährstand (II.)

Im ersten Artikel ist die ideologische Mission des Reichsnährstandes (RNSt) bereits erwähnt worden, die Organisation war aber noch deutlich tiefer mit den Plänen des NS-Regimes verbunden als man annehmen könnte.

Der „Reichsbauernführer“ Darré war einer der bedeutendsten Vorstreiter der „Blut und Boden Ideologie“ der Nationalsozialisten, die auch die Pläne für die Eroberung „Lebensraums im Osten“ beeinflusste. 1930 veröffentlichte Darré „Neuadel aus Blut und Boden“ in welcher er seine Vision von der „Züchtung“ einer neuen Aristokratie aus dem deutschen Bauerntum beschrieb. Seine Vorstellungen inspirierten weitere hohe Mitglieder des Nationalsozialisten, unter anderem auch Heinrich Himmler.

Bereits kurz nach ihrer Machtübernahme begannen die Nationalsozialisten, ihre Rassenideologie gesetzlich zu verankern, beginnend mit dem „Arierparagraphen“ aus dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums im April 1933. Im Juli desselben Jahres folgte das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Diese Gesetze bildeten (zusammen mit den später folgenden Nürnberger Gesetzen) die Grundlage für die „negative“ Eugenik des NS-Regimes. Die „positive“ Seite, wobei dieses Wort hier natürlich nicht im moralischen Sinn zu verstehen ist, bildeten die Maßnahmen, die das Erbgut der eigenen „Rasse“ verbessern sollten.

Diese begannen, ebenfalls innerhalb des Jahres der Machtübernahme, in der Landwirtschaft. Im September 1933 wurde das Reichserbhofgesetz erlassen. In der Präambel wurde festgehalten:

Die Reichsregierung will unter Sicherung alter deutscher Erbsitte das Bauerntum als Blutquelle des deutschen Volkes erhalten.

Der Begriff Bauer war hier auch nicht synonym mit Landwirt zu verstehen, denn ein Bauer war fortan nur „wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist“. Die zentrale Funktion der Bauern sollte nicht mehr die Produktion von Nahrungsmitteln, sondern von Menschenmaterial sein. Zahlreiche Bauernfamilien auf eigenen „Erbhöfen“, die per Gesetz nicht geteilt, aber auch nicht über ein bestimmtes Maß vergrößert werden durften, sollten zahlreiche Nachkommen von gewünschtem Erbgut produzieren.

(Signatur Pt-335)

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