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Das Bäckerhandwerk (III.)

Das Bäckerhandwerk (III.)

Von einem anderen Fall, bei dem die Bäcker in das Visier der Regierung gerieten, wird uns 1664 berichtet. Damals wies die Landesregierung den Stadtrichter an, hart gegen die Bäcker vorzugehen, welche ihre Brezen nicht ordnungsgemäß herstellen (also sie wahrscheinlich zu klein buken) – sie sollten ohne Ausnahme auf den Esel gesetzt werden. Die so verurteilten mussten meist am Marktplatz für eine bestimmte Zeit auf einen hölzernen oder metallenen Esel sitzen. Es war zum einen eine Ehrenstrafe, andererseits aber auch physisch schmerzhaft, da die Esel mit einer scharfen Kante auf dem Rücken konstruiert waren. Wurde das Verbrechen als besonders schwerwiegend erachtet, konnten dem Unglücklichen auch Gewichte an die Füße gehängt werden. Eine andere Strafe für den unehrenhaften Bäcker, die in einem Kommentar zum ersten Artikel der Serie schon erwähnt wurde, war das „(Bäcker-)Schupfen“. Dabei wurde der Verurteilte an einem Seil hochgezogen und ins Wasser fallen gelassen. Die Vorrichtung dafür, der sog. „Schutzen“, stand im 17. Jahrhundert etwas außerhalb des Inntores, um 1700 wurde er in die Nähe des Rathauses versetzt.

Glücklicherweise waren Bäcker nicht für jede Verfehlung solchen Strafen ausgesetzt. Als der Bäcker „im Ofenloch“, also der heutigen Badgasse, zu viel Holz vor seinem Haus gestapelt hatte, wurde er lediglich vom Stadtrat gescholten und ermahnt, maximal einen Wochenbedarf an Brennholt dort zu lagern.

Während der frühen Neuzeit gab es rund 22 Bäckereien in Innsbruck, wobei eine davon exklusiv den Hof belieferte. Das bedeutete allerdings nicht, das Brot täglich frisch gebacken wurde, denn 1677 wird berichtet, dass die Landesregierung den Stadtrat anwies, die Bäcker nicht daran zu hindern, täglich frisches Brot zu backen, so sie dies wünschten – anscheinend war es also bis dahin nicht üblich gewesen.

1790 ordnete die Landesregierung an, dass jeder Bäckermeister ein „Tupfzeichen“ auf seine Brote aufbringen musste. Dies war anscheinend schon lange zuvor üblich, aber erst damals wurde es Gesetz:

(Skizze von Innsbruck mit dem „Schutzen“ hier noch am Inn gezeigt, Signatur Ph-10068)

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