CSI: Venice
Wie Sie aus meinem letztwöchigen Rätselbeitrag wissen, zog es mich für einen kurzen Aufenthalt in die Lagunenstadt Venedig. Dort ereignete sich vor über 230 Jahren ein grausames Verbrechen. Am 1. Dezember 1791 wurde in den frühen Morgenstunden ein Leichnam am Canal della Panada bei S. Maria nuova aufgefunden. Bei dem Opfer ging man von einer der drei deutschen Personen aus, die vor sechs Tagen über Friaul nach Venedig kamen. Als Täter wurden die beiden Weggefährten vermutet, da diese sich am Morgen nach der Tat mit dem Hab und Gut des Opfers nach Trient absetzten.
Um die Vermutungen zu bestätigen, bat die Republik Venedig auf Ansuchen des akkreditierten Botschafters am Hofe um Mithilfe zur Ausforschung von Namen, Stand und Wohnort des Opfers sowie der mutmaßlichen Täter. Die gesuchten Informationen sollten umgehend an die Obrigkeit herangetragen werden, um diese sodann über das Kreisamt an die Landesstelle zu übermitteln. Zusätzlich sollte sich die Preisgabe von Informationen für den Denunzianten weitere Vorteile mit sich bringen. Es wird wie folgt verlautbart:
Wobey noch insbesondere unverhalten wird, daß nach dem ausdrucklichen Inhalte des von der Republick kund gemachten Proclama der Denunziant nicht nur auf den Fall, wenn selber nicht Selbstthäter, Urheber, oder Befehlsgeber wäre, für sich selbst ungestraft, und sein Nahme geheim gehalten, sondern auch überdies eine Belohnung in baarem Gelde von 1000 Ducati veneti aus der Kasse des Magistrats dell’Avvogaria demselben zugewendet werden solle; nebst diesem soll der Anzeiger die Befugniß haben, einen verurtheilten, bannisirten, entweder auf immer, oder auf eine Zeit oder aber bey Todesstraße verwiesenen Banditten zu befreyen; wie denn auch sogar den Mitschuldigen die Unstrafbarkeit ihres Verbrechens auf jenen Fall zugesichert worden, wenn sie die übrigen Theilnehmer an dieser That der Ordnung nach würden zu entdecken im Stande seyn.
Die Umrechnung der monetären Belohnung ist etwas schwierig. Mittels eines online-Umrechners, würde die Belohnung etwa 350.000 Euro entsprechen – hängt aber vom tatsächlichen Goldwert der Dukaten ab. Bei dem erwähnten Magistrat würde man heutzutage von der Staatsanwaltschaft sprechen.


Ob die Täter jemals gefasst wurden kann ich Ihnen leider nicht sagen, Spuren des Verbrechens konnte ich vor Ort zumindest keine mehr entdecken.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, VO-1961)