Altneustadt
Wen Sie gelegentlich mit dem Auto in der Altstadt herumfahren, als Taxler, Paketbote, Gastro-Lieferant oder gewöhnlicher Angestellter des Stadtarchivs, dann kennen Sie das Problem: Die Altstadt ist nicht für den Individualverkehr angelegt worden. Dass die Gründungsväter bei ihrem Kaspressknödelschwur 1180 diese wichtige Entwicklung nicht vorausgesehen haben, mag noch verzeihlich sein. Aber dass in den Jahrhunderten seither niemand sich den freien Gedanken erstritt, mit der so nervenden wie vormodernen Brecciengassl-Romantik ums Eck zu fahren und ordentliche Boulevards im Geiste eines Baron Hausmann/Paris oder des Ildefons Cerdà/Barcelona anzulegen, ist unverzeihlich. Das dachte sich der Stadbaurath Franz Tochtermann und zeichnete am 4. Februar 1898 einfach einmal frei von der Leber weg einen Innenstadtplan (hier interaktiv zu sehen) mit 15 und 20 Meter breiten Seiler- und Kiebachgassen. Im Jahr darauf lieferte er auch noch den ideologischen Beipacktext in einem eineinhalbseitigen Artikel in den Innsbrucker Nachrichten, wo er das Lied der Dampfwalze sang und die Definition einer guten Straße voranstellte:
Der Zweck einer guten Straße ist der, die Beförderung von Lasten und Personen von einem Orte zum andern auf eine möglichst rasche, bequeme, sichere und verhältnismäßig billige Art und Weise zu vermitteln. Um aber diesen Zweck zu erreichen ist es nothwendig, dass die Straße folgenden grundsätzlichen Bedingungen entspreche; dieselbe muss:
- gut angelegt,
- gut gebaut und
- zweckmäßig erhalten sein.
Gut angelegt ist eine Straße dann, wenn dieselbe eine den localen Verkehrsverhältnissen entsprechende genügende Breite der Fahrbahn und Bürgersteige besitzt, allzugroße Steigung vermeidet und in gerader Linie oder möglichst großen gestreckten Bögen geführt wird.
Link ist inaktiv nicht interaktiv.
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