Achtung Schilda!?
Vorweg. Ob dieses Foto wirklich archiv- und erinnerungswürdig ist, darf auf jeden Fall noch mehr in Zweifel gezogen werden, als beim Zebrastreifen auf der Unibrücke. Da aber nicht erst seit den Kommentaren zum erwähnten Beitrag („Sollte da nicht der von den Autofahrern größtenteils strikt eingehaltene Zebrastreifenparagraf der StVO genügen?“) zweifelsfrei belegt ist, dass unsere Leserinnen und Leser sowohl über ein Interesse als auch über eine ausgewiesene Expertise auf dem Feld der aktuellen und historischen Beschilderung verfügen, möchte ich dieses aktuelle Foto dennoch teilen, zumal es mir täglich ein Schmunzeln auf die Lippen zaubert: Gut dass alle Lastwagen über 3,5 Tonnen jetzt auch wissen, dass sie nichts am Radweg verloren haben! Zumindest nicht auf den nächsten 7 Metern.
Spontan kommt mir meine liebste Kolumne aus Jugendjahren im Autofahrermagazin meiner Eltern in den Sinn. „Achtung Schilda“? „Grüße aus Schilda“? Irgendwie so hieß sie – oder heißt sie womöglich immer noch. Manchmal kommt der Humor solcher Bilder ja dadurch zustande, dass man Verkehrsschilder aus verdrehten Winkeln fotografiert und damit die Wirklichkeit verzerrt. Das ist hier aber nicht der Fall; deshalb verstehe ich den Sinn nicht so recht. Ist wirklich davon auszugehen, dass Lastwagen hier potenziell von beiden Seiten kommend den Radweg entlangfahren? Wäre nicht logischer, dass sie allenfalls die neu gepflasterte Strecke vom Innrain her einbiegen? Aber dann müssten die Schilder um 90 Grad gedreht werden. Gut, es könnte ab und zu schweres Gerät zum Baumschnitt benötigt werden. Aber braucht es für solche Fälle wirklich Fahrverbotsschilder? Es geht ja somit offenbar ums Befahren, nicht ums Halten oder Abstellen. Und dann stellt sich mir natürlich auch die die grundsätzliche Frage: Was kann hier baulich so fragil sein, dass auf diesen paar Metern ein Fahrverbot besteht? Morgentliche Fragen eines Nichtmotorisierten….
(Bild: Joachim Bürgschwentner)
Sicher frischer, noch baaaziger Asphalt, fahren durften da wohl sowieso nur Berechtigte, und das nur wegen einer temporären Sperre eines sonst üblichen Fahrweges. Müllautos (zu schwer, aber es gibt kleinere), Anrainer wegen der geschilderten kurzzeitigen Umleitung (ausnahmsweise bis auf Widerruf gestattet). 3,5 Tonnen sind auch die Grenze für Wohnmobile, also Urlaub gerettet, falls justament zu der Zeit.
Mit frischem Teer ist nicht zu spaßen, wie gestern ein IVB Busfahrer erfahren mußte.
Der Weg zu einer meiner Arbeitsstätten (ja, ich bin wirklich sooo wichtig…) fürht mich auch an dieser Stelle vorbei. Sämtliche Gedanken, die mir beim ersten Anblick dieser Schilder gekommen sind, aufzuzählen, würde den Rahmen dieser Seite sprengen. Nach kurzer Überlegung habe ich aber den Schluß gezogen, dass es hier vor allem die Fahrzeuge des hochlöblichen städtischen Gartenamtes betrifft, die wegen der Baumpflege und dergl. wirklich auch mit schweren LKW zeitweise den Radweg benutzen. Allerdings glaube ich nicht, dass der noch frische Asphalt/Teer/Bitumen Grund für die Tonnagebeschränkung ist, sondern, dass durch den Neubau des Uni-Gebäudes ein Leitungskanal Richtung Inn gebaut wurde, der dieses Gewicht nicht stemmen kann.