Vormoderne Stadtpolitik
Seitdem sich Innsbruck im späten Mittelalter von einem Markt zu einer Stadt entwickelt hatte, etablierte sich im Laufe der Zeit auch eine feste politische Struktur. Der Stadtrat wurde in der frühen Neuzeit zum wichtigsten politischen Körper der Stadt. Während die Bürger Innsbrucks den Bürgermeister und den Stadtrichter wählen konnten, besaßen sie kein solches Recht für die zwölf Mitglieder des Rates. Es stand ihnen lediglich zu, am Tag des Heiligen Erhard (dem 8. Januar) drei der Ratsbürger abzuwählen. Die verbleibenden Mitglieder des Rates wählten anschließend deren Nachfolger aus. Dabei wurde ihnen jedoch die Einschränkung auferlegt, dass die neuen Ratsbürger mit keinem der bestehenden verwandt sein durften. Meist machten die Bürger von diesem Recht zur Abwahl jedoch keinen Gebrauch. Stellen im Rat wurden in der Regel durch die Wahl eines der Mitglieder zu einem anderen Amt oder durch deren Tod frei.
Neben dem Rat, in welchem der Bürgermeister den Vorsitz führte, hatte Innsbruck zwei weitere ähnliche Organe, den „Zusatz“ und die „Gemein“. Diese Organisation war vergleichbar mit vielen anderen Städten der Zeit, die ebenfalls über einen inneren und einen äußeren Rat verfügten, wobei der erstere meist bedeutend mächtiger war – so auch in Innsbruck. Zusatz und Gemein umfassten wie der Rat je zwölf Mitglieder. Die Bürgerversammlung wählte zwei neue Mitglieder des Zusatzes (ebenfalls am 8. Januar) aus den Reihen der Gemein – der Rat wiederum besetzte diese zwei freiwerdenden Stellen. Damit ist die zentrale Rolle des Rates im politischen Leben der Stadt schon klar ersichtlich – er wählte seine neuen Mitglieder selbst, und auch die Mitglieder von Zusatz und Gemein wurden entweder direkt von ihm gewählt, oder aus einem Personenkreis von der Bürgerschaft gewählt, der vom Rat bestimmt worden war.
Sowohl Zusatz als auch Gemein hatten dieselbe primäre Aufgabe, ihre Mitglieder dienten als Geschworene des Stadtgerichtes. Diese Überlappung der Tätigkeit führte im 17. Jahrhundert zur Verschmelzung der beiden zu einem einzelnen, 24-köpfigen Organ. Sie berieten auch den Rat, aber dieser übte die eigentliche Macht in der Stadt aus. Er allein verlieh das Bürgerrecht, konnte Gewerbe genehmigen und beaufsichtigen, verwaltete das Vermögen der Stadt, kontrollierte Feuer- und Baupolizei und bestellte die verschiedenen Beamten.
(Titelbild: Bestätigung der Rechte der Stadt Innsbruck durch Kaiser Friedrich III.)