Im Aufbruch. Innsbruck wird Residenzstadt_Teil 2
Bis zum 21. April 2023 ist im Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck die Ausstellung „Im Aufbruch. Innsbruck wird Residenzstadt“ zu sehen.
Ein wichtiges Ausstellungsobjekt ist die Stadtrechtsbestätigungsurkunde aus dem Jahr 1239.
Wenn ein Markt im Mittelalter eine Stadt werden wollte, brauchte es einerseits die Erlaubnis des Landesherren, andererseits musste er auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Befestigung mit Stadtmauern, Türmen und Toren sowie ein geschriebenes Stadtrecht, in dem das Leben in der Stadt geregelt wird, waren unter anderem erforderlich.
In Innsbruck hat sich die Stadtrechtsurkunde nicht erhalten, deswegen ist es unklar, in welchem Jahr das Stadtrecht verliehen wurde. Die Stadterhebung lag wahrscheinlich zwischen 1187 und 1204.
Es gibt jedoch eine Stadtrechtsbestätigungsurkunde vom 9. Juni 1239, die von Herzog Otto von Andechs-Meranien ausgestellt worden ist. In der sind unter anderem handelspolitische Bestimmungen mit Warenniederlage und Zollfreiheit, Strafsätze für strafrechtliche Vergehen und Vorschriften über die Erwerbung des Bürgerrechtes festgelegt.
Die Stadtrechtsbestätigungsurkunde beginnt folgendermaßen:
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto von Gottes Gnaden Herzog von Meranien, Pfalzgraf von Burgund. Wir tun kund allen denjenigen, welche vorliegende Urkunde einsehen, dass wir nach vorausgegangener Überlegung ausreichend und gut beraten, unsere Stadt „Insbruke“ und allen unseren daselbst weilenden Bürgern das nachgeschriebene Recht, wie es von unseren Vorfahren nach Erbrecht bis auf unsere Zeiten gelangt ist zu ewigen Besitz übertragen; ….
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, U-3, 1239)