Wahrlich keine Zierde
Diese Beschreibung, die (orthografisch korrigiert) aus einem Dokument des Gemeindearchivs Hötting stammt, ist wohl noch schmeichelhaft für die obige Baulichkeit. Am 24. November 1930 wandte sich ein Hausbesitzer in dieser Sache an das Bürgermeisteramt Hötting. Vor einiger Zeit sei ein Verschlag als Provisorium errichtet worden und „dieses Wrack von einem Abort“ nutze nun ein Mieter demonstrativ gegen seinen Willen. Die Gemeinde möge dagegen vorgehen, da die Baulichkeit „im höchsten grade sanitätswidrig und noch weniger eine Zirde für die neu errichtete Höhenstrasse“ darstelle.

Die Gemeinde reagierte prompt und übersandte Hausbesitzerin und Mieter am 11. März 1931 den Bescheid zum Abbruch des Aborts und zur Zuschüttung der unbefestigten Jauchegrube. Dem Mieter solle stattdessen Zugang zum Abort im Parterre des Hauses gewährt werden – wofür dieser auch einen baulichen Vorschlag machte. Wie es weiter ging, ist im Akt nicht vermerkt.
PS: Auch wenn die Namen nach fast 100 Jahren weder nach Datenschutzgrundverordnung noch nach Archivgesetz geschützt sind, habe ich mich dennoch dafür entschieden sie hier zu streichen. Ich finde es in diesem Fall nicht nötig die desolaten Wohnverhältnisse, Mieter- und Vermieterkonflikte oder Nachbarschaftsstreitigkeiten (oder was immer da noch alles zum Vorschein kommen könnte) vor den digitalen Vorhang zu ziehen.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Gemeindearchiv Hötting 1930, Abschn. VI, Zl. 2785-I)