Wahlen Anno 1848
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Bekanntmachung über die bevorstehende Wahl von zwei Abgeordneten sowie zwei Ersatzmännern aus dem Bürgerstand der Stadt Innsbruck für den Landtag. Wir wollen den Schwerpunkt in diesem Fall nicht auf die Revolution von 1848 und deren Auswirkungen legen, sondern uns auf die Voraussetzungen für diese hier bevorstehende Wahl konzentrieren.
Wer durfte denn überhaupt aktiv wählen? Wie in der Kundmachung zu lesen ist, gab es folgende Voraussetzungen:
- Staatsbürgerschaft und mindestens ein Jahr wohnhaft in Innsbruck
- Selbstständigkeit
- Volle Rechtsfähigkeit
- Entrichtung von Grund- oder Erwerbssteuer oder Ausübung einer Beschäftigung die zur Klasse der Intelligenz zählt
- Mindestalter von 24 Jahren
Wer jetzt alles zur Sparte der Beschäftigten aus der Klasse der Intelligenz gehörte, wollen wir nicht weiter vertiefen, jedoch gehen wir im Stadtarchiv/Stadtmuseum stark davon aus, dass unsere Belegschaft dazu zählt.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, VO-69)