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Vorsicht Ansteckend!

Vorsicht ansteckend!

Wenn man an die Pest denkt, verbindet man das gemeinhin am ehesten mit dem finsteren Mittelalter, oder vielleicht noch mit der recht frühen Neuzeit. In Innsbruck kommt einem da noch 1611 in den Sinn, als eine „Pest“ (wohl ein Fleckfieber) wütete, wovon bekanntlich die Dreiheiligenkirche zeugt. Aber, dann gab es – unter Anderem – auch noch die „Große Pest von 1708 bis 1714“ aus der das obige Stück stammt. Am 8. August 1710 warnte das Gubernium Ober- und Vorderösterreichs in Innsbruck eindringlich vor der Ausbreitung der Krankheit und ergriff drastische Maßnahmen.

„Alldieweilen die eingeloffene Kundschafften bestättigen, daß die Contagion hin und wieder in gantz Pohlen, Hungarn und in Schlesien hinter Breßlau […] hefftig zunemme und weiter zu brechen beginne; erforderet die Noth, daß auch hier Lands bey Zeiten alle ersinnliche Vorsichtigkeit angewendet werde, damit dises ansteckende Übel von weitem gehalten: und mit dem Beystand GOttes abgewendet werde“.

Die möglichste „Vorsichtigkeit“ wandte sich gegen jene, durch die, wie „die Erfahrung weiset“ solche Krankheiten eingeschleppt würden, nämlich „frembde raisende Leuth„, namentlich die „Garts-Knecht, abgedanckten Soldaten, Weiber, Ziggeiner, Pilger, Arzten, Ainsidel-Bettler, Juden und andere dergleichen Herren„. Ein ursprünglich beigeschlossenes Patent zum „Lock Down“ sollte nicht nur publiziert, „sondern an besonderen Taflen angeleimbt und an allen Abweegen im Gebürg und in der Flache an Pfahlen […] affigirt werden„. Einreisewillige sollte man stoppen, bei Übertretungen dingfest machen und „zu einem Exempel und Abscheuhe mit Abschneidung der Naasen und Ohren durch den Scharpffrichter verfahren und ausser Landes verführen zu lassen„. Die am meisten frequentierten „Abweege“ (ich vermute das sind Nebenwege) waren mit Wachen zu besetzen die „sich bey Leib- und Lebens-Straff von Niemande mit einiger Gaab bestechen lassen sollten“. Sie durften ohne Ausnahme niemanden durchlassen sondern auf die Landstraßen weisen „auch die aigne Innländer so bekandt ausser Landes gewesen“. Die Kosten für diese Kontrollen, so versicherte das Gubernium, werde es ersetzen.

(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, VO-1414)

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