Vom Einführen und Austrinken des Deutschen Punsches
Bei der Suche nach Illustrationen zu meinem weihnachtlichen Punsch-Beitrag bin ich auch auf das obige Stück gestoßen, das mir einen eigenen Beitrag Wert schien. Zufälligerweise stammt es wie der dort zitierte Zeitungsbericht aus dem Jahr 1825, hat also ebenfalls gerade sein 200. Jubiläumsjahr hinter sich gebracht.
Das Zirkular verdient es insbesondere aufgrund eines Begriffs geteilt zu werden, den wohl nur die österreichische Verwaltung hervorgebracht haben kann: die Einbruchsämter. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Solche Schelme wandelten bereits im frühen 19. Jahrhundert durch Kakanien. „Es gibt Viele, welche von der österreichischen Polizei und dem mit derselben in Verbindung stehenden Paßwesen einen so schlimmen Begriff haben, daß sie glauben, es werde dort jeder rechtliche Mann gleich einem Spion behandelt,“ erklärt das in Stuttgart und Tübingen erscheinende Morgenblatt für gebildete Stände im Mai 1833. „Der Ausdruck Einbruchsamt, mit welchem man die Commerzial-Grenzzollämter belegt, trägt zu jenem Argwohn das Seinige bei.“ (S. 444)
Nach dem das Wesen der Einbruchsämter nun geklärt ist, gilt es nun, sich jenem des „Deutschen Punsches“zu widmen. Genau eine Dekade vor der einbruchsamtlichen Begriffserläuterung geruhte Seine k. k. Majestät mit Allerhöchster Entschließung Joseph Vinzenz Bauer aus Wien Mariahilf ein dreijähriges Privileg „auf die Erfindung: daß er aus inländischen Stoffen nur mit etwas Zucker ein geistiges Getränk (Deutscher Punsch genannt) erzeuge, welches dem echten Punsche gleichkomme, viel wohl[f]eiler und seiner Haltbarkeit wegen zur entferntesten Versendung geeignet sey, und aus dessen Abfall er noch sehr angenehme und wohlfeile Limonade bereite“. (Wenn man schon das englische Wort Punsch nicht als Fünfler einteutschen konnte, so konnte man ihm zumindest ein germanisches Pendant entgegensetzen. 🙂
Die medizinische Fakultät habe in Hinblick auf Sanitäts-Rücksichten „nichts zu erinnern gefunden“, heißt es abschließend in der Kundmachung des Privilegs in der Wiener Zeitung (18.10.1823), die knapp zwei Wochen später auch im Boten von Tirol (30.10.1823) abgedruckt wurde. Erwähnenswert ist dieser Nachsatz vor allem deshalb, weil er sich im Folgejahr etwas „abgewandelt“ in einer Tiroler Annonce wiederfindet. Demnach ließe „nicht nur die medizinische Fakultät [diesem Punsch] vor allen andern derlei bestehenden Getränken den Vorzug willfahren“. Also verkaufte es zumindest Leonhard Jakob Oberlindober (dessen Firma hier schon Thema war), nachdem er sich den alleinigen Vertrieb des Getränks für das Inntal, das Gebiet bis Sterzing und für Vorarlberg gesichert hatte.
„Dieser beliebte Punsch,“ warb Oberlindober „hat besonders die Vortheile, daß er keines andern Zusatzes, noch Mühe bedarf, als in der Bouteille in einem Geschirr mit Wasser nach Belieben zu erwärmen, und daß selber auch bei wiederholter Erwärmung nichts an seiner Güte verliert.“ (Bote für Tirol, 5.4.1824) Wie war das nochmal, mit den flüchtigen Mutmaßungen zu den bedauerlichen Veränderungen des originalen Punschrezepts im letzten Beitrag? Das ging wohl schneller als gedacht. Aber die tirolischen Einbruchsämter – die ab März 1825 schließlich 49 Kreuzer an „Umgeld und Intrinseko-Aufschlag“ je Wiener Eimer einnahmen – und die lokale Gastronomie, die ihn eimer-, flaschen- oder zumindest becherweise an den Mann und die Frau brachte, wohlfeil natürlich – wird’s gefreut haben…
(Stadtarchiv Innsbruck, VO-1758)