Der Gerichtsdiener
In einem der letzten Artikel wurde das Amt des Stadtrichters beschrieben. Wie die meisten der städtischen Ämter in der frühen Neuzeit war es ein Ehrenamt und stand somit nur relativ wohlhabenden Bürgern offen. Aber selbst wenn sie reich waren, konnten sie doch nicht all ihre Zeit für ich öffentliches Amt aufwenden. Somit waren besoldete Angestellte als Gehilfen eine Notwendigkeit und selbst mit ihnen gab es seitens des Rates immer wieder Beschwerden, dass das Gericht zu langsam arbeitete.
Einer von ihnen war der Gerichtsdiener, der, wie sein Name bereits vermuten lässt, dem Stadtrichter assistierte. Zusammen mit dem Richter patrouillierte er nachts die Straßen und kontrollierte Maße und Gewichte. Es war auch seine Aufgabe, die Insassen der städtischen Gefängnisse mit Nahrung zu versorgen, sowie die Parteien bei Prozessen zum Gericht zu laden.
Es war sowohl im Mittelalter als auch während der Neuzeit üblich, dass Amtsträger, sofern sie überhaupt besoldet waren, ihr Gehalt als Mischung aus Bargeld und Naturalien bezogen. Zum Beispiel bekamen viele Scharfrichter von der sie anstellenden Regierung eine Wohnung zugewiesen, die sie kostenfrei bewohnen konnten. Das war auch der Fall mit dem Innsbrucker Gerichtsdiener, der eine Wohnung im Rathaus beziehen konnte. Der Gerichtdiener des Landesrichters zu Sonnenburg hatte ebenfalls eine amtliche Wohnung, sie befand sich in Hötting, in der Daxgasse 12.
(Grundriss des Hauses des Gerichtsdieners zu Sonnenburg, Ph-9933)