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Der Bau Der Bundesbahndirektion. Teil 2

Der Bau der Bundesbahndirektion. Teil 2

Im Oktober 1897 konnte bereits mit den Bauarbeiten begonnen werden. In den Innsbrucker Nachrichten vom 15. Oktober 1897 erschien dazu folgende kurze Notiz: „Mit der Aushebung des Grundes für das neue Staatsbahn-Directionsgebäude auf dem Saggen wurde bereits begonnen. Die Ausführung des Baues wurde der Firma Huter übertragen.“ Die Pläne dazu stammten von dem Wiener Architekten Wenzel Hawelka. Das Titelbild zeigt den von ihm stammenden Fassadenentwurf.

Die Bauarbeiten schritten zügig voran, so dass bereits am 12. November 1898 die Firstfeier stattfinden konnte. In den Innsbrucker Nachrichten vom 11. November 1898 wurden die Feierlichkeiten mit folgendem kurzen Beitrag angekündigt: „Samstag Nachmittag findet am Saggen hier die Firstfeier des Neubaues für die k. k. Staatsbahndirection Innsbruck statt. Es ist wohl eines der größten öffentlichen Gebäude, welches in neuerer Zeit in Innsbruck entstanden ist. Projectant und Bauleiter desselben ist der Architekt Wenzel Hawelka, die Ausführung geschieht durch die Baufirmen Johann Huter und Söhne.“

Knapp ein Jahr später war der Bau der Bundesbahndirektion vollendet. Auf dem folgenden Foto kann man das fertiggestellte Gebäude und rechts davon die alte Rotunde, die im Jahr 1906 niederbrannte, sehen.

Am 27. Oktober 1899 wurde in den Innsbrucker Nachrichten der Umzug in das neue Gebäude angekündigt: „Die k. k. Staatsbahndirection theilt mit, daß sich ihre sämmtlichen Bureaux mit Ausnahme der Directionscassa von Montag den 30. l. M. angefangen in dem neuen Administrationsgebäude am Stadtsaggen befinden und daß die Bureaustunden vom selben Tage an in die Zeit von 8 bis 12½ Uhr und von 2½ Uhr bis 5 Uhr fallen. Die Directionscassa verbleibt noch bis inclusive 8. November in den bisherigen Amtslocalitäten am Bahnhofsplatze (Bahnstraße Nr. 3).“


(Stadtarchiv Innsbruck, Ph-M-13156, Ph-23514)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Eigentlich ein Bau wie eine Riesenkathedrale mit (Unvollendetem) Kloster(geviert für den „Orden“ der Verwaltungsbeamten des Zuständigkeitsbereiches.
    Und seien wir ehrlich – der „Amtseid“ (Wahrung des Amtsansehens, Beachtung der Gesetze sowie Befolgung der Anordnungen des Vorgesetzten) – ist, in letzter Konsequenz ja den Ewigen Gelübden Armut, Keuschheit und Gehorsam nicht einmal so gänzlich unähnlich….
    Oder?

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