Das Ende der Sklaverei in Österreich
Als der große Meilenstein der Abolitionsbewegung wird in globaler Sicht der Slave Trade Act gesehen, der 1807 vom britischen Parlament verabschiedet wurde, ihm folgte 1811 der Slave Trade Felony Act. Damit war der Besitz von Sklaven zwar noch erlaubt, der Handel jedoch eine schwere Straftat. Die Royal Navy unterband in Folge den Sklavenhandel zwischen Afrika und der neuen Welt. Es war auch auf britischen Druck hin, dass der Schlussakte des Wiener Kongresses einen Artikel zur Ächtung des Sklavenhandels hinzugefügt wurde. Die Sklaverei selbst wurde hingegen erst 1833 durch den Slavery Abolition Act verboten, der sie in Großbritannien und seinen Kolonien, mit der Ausnahme Indiens, abschaffte.
In der Habsburgermonarchie wurde die Sklaverei mit der Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches bereits 1812 gänzlich verboten. Einige Jahre später wurden die diesbezüglichen Bestimmungen verstärkt. Wie auf diesem Pamphlet zu sehen ist, wurde durch Verordnung der Hofkanzlei bestimmt, dass Sklaven, die österreichischen Boden, oder auch nur ein österreichisches Schiff betraten, zu freien Menschen wurden und sie weiter als Besitz zu behandeln somit zur Straftat.
(Signatur Ho-M-0111-1)