Böllerverbot
Früher wurde nicht nur zu Silvester geböllert. Aufschluss gibt darüber ein Dekret, welches im Jahr 1806 ausgestellt wurde. Dort verbietet die Königliche Baierische Polizeidirektion das bisher üblich gewesene Schießen am Abend vor der Christ-, Neujahrs- und Dreykönigsnacht. Tirol war seit 1805 unter bayrische Herrschaft, die zum Teil rigoros gegen das Brauchtum vorging. Ob das Verbot trotz der Strafandrohung eingehalten wurde?
Im Laufe der Zeit wurde das reine Böllern vom Feuerwerk abgelöst und findet nun offiziell nur mehr in der Silvesternacht statt.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Ho/M-20)