Schuld und Sühne (I.)
Während der frühen Neuzeit hatten nur wenige Gerichte ihre eigenen Henker. Die Nachrichter, wie sie früher oft genannt wurden, zogen durch die Lande, je nachdem wo man ihre Dienste gerade benötigte. Von der anständigen Bevölkerung als unehrenhaft angesehen, fristeten sie ihr Dasein am Rande der Gesellschaft.
Doch im Laufe der Zeit änderte sich ihr Leben. Zum einen argumentierten neue Denker, dass der Henker eine wichtige Funktion erfüllte, und somit nicht als ehrlos erachtet werden sollte. Einer der prominentesten war Martin Luther, der schrieb, dass sie durch das Vollstrecken rechtmäßiger Urteile ja Gottes Werkzeug seien. Ebenso stieg die Nachfrage nach den Menschen, die von manchen für bezahlte Mörder, von anderen für Gottes strafende Hand gehalten wurden. Die Landesfürsten bauten überall ihre Herrschaft aus und auch die Strafverfolgung wurde stärker durch die Obrigkeit reglementiert. 1532 erließ Karl V. die Constitutio Criminalis Carolina, meist kurz nur Carolina genannt, eine Strafordnung für Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Die Zahl der Prozesse und Hinrichtung nahm stark zu und so wurden aus den herumziehenden Henkern fest angestellte Scharfrichter. Ihre soziale Stellung konnte je nach genauer Zeit und Ort noch stark variieren, aber manche brachten es sogar zu einem gewissen Wohlstand.
Hier zu sehen ist eine Verordnung Maria Theresias, in welcher die Besoldung für Scharfrichter genau festgelegt wurde, nachdem man sich über exzessive Lohnforderungen des Haller Scharfrichters empört hatte.
(VO-290)