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Das Hofgerichts- Und Leuthaus, Teil 3

Das Hofgerichts- und Leuthaus, Teil 3

Das Hofgericht blieb über die Jahrhunderte immer stiftseigen, der Gastbetrieb im Leuthaus, der urkundlich nur bis zum Jahr 1808 nachweisbar ist, wurde hingegen von verschiedenen Pächtern betrieben, manchmal sogar von den Hofrichtern selbst. Im Jahr 1808 wurde das Hofgericht durch die bayerische Regierung aufgehoben. Am 26. Juli 1817 bestätigte auch die österreichische Regierung diese Aufhebung und bereits fünf Tage später zog das landesfürstliche Gericht Sonnenburg in das Gebäude ein. In zwei Etappen erfolgten in den nächsten Jahren zahlreiche Umbauten. Im Jahr 1887 übersiedelte das Landgericht in das neu errichtete Gerichtsgebäude in der Schmerlingstraße Nummer 1. Das ehemalige Hofgerichts- und Leuthaus wurde nun zu Wohnzwecken adaptiert.

In der ehemaligen Hofrichterwohnung war bis in die 1960-er Jahre das Pfarramt Wilten untergebracht. Ende der 1970-er Jahre wurden die Räumlichkeiten im Erdgeschoß für das mittlerweile geschlossene Kaiserschützenmuseum adaptiert.

Heute sind im Gebäude Klostergasse Nummer 1 unter anderem die Dekanatsjugenstelle Innsbruck-Land, der Verband der Tiroler Krippenfreunde und die Wiltener Sängerknaben untergebracht.

(Stadtarchiv Innsbruck, GoNe-016816, 04.05.01-10 34)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Äh- sind denn die Wiltener Sängerknben nicht schon in die „Schachtel“ über der Tankstelle (nördlich des Leuthauses) übersiedelt?

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