Das Hofgerichts- und Leuthaus, Teil 2
Ab dem 12. Jahrhundert (wahrscheinlich ab dem Jahr 1180) durfte das Prämonstratenser-Stift Wilten die „niedere Gerichtsbarkeit“ ausüben. Der Abt hatte zu diesem Zweck Hofrichter zu bestellen, die überall dort, wo das Stift die Grundherrschaft ausübte, zu Gericht saßen. Ausgenommen von der „niederen Gerichtsbarkeit“ waren schwere Delikte, wie zum Beispiel Mord und Brandstiftung („Malefizsachen“). Der Gebäudekomplex in der Klostergasse 1 diente nun als Gerichts- und Leuthaus (Gasthaus), wobei es sich zu diesem Zeitpunkt noch um voneinander getrennte Baukörper handelte.
Überschwemmungen erhöhten das Geländeniveau in der heutigen Klostergasse im Laufe der Jahrhunderte um einige Meter. Bei einer gewaltige Überschwemmung im 15. Jahrhundert wurden die Erdgeschosse des Gerichts- und Leuthauses verschüttet und das Geländeniveau erneut (um zwei Meter) erhöht. Unter Einbeziehung der alten Mauern wurde unter der Amtszeit von Abt Alexius Stoll (1470-1492) ein Neubau, der nun alle Gebäudeteile miteinander verband, errichtet. Die erste bekannte Ansicht des Hofgerichts- und Leuthauses ist auf einem von Abt Alexius Stoll gestifteten Altar zu sehen. Der Bau zeigt in dieser Darstellung bereits die heute wesentlichen Charakteristika. Diese Ansicht ist auf der Website des Stiftes Wilten unter folgendem Link zu sehen:
Über die weitere Geschichte und Nutzung des Gebäudes erfahren Sie mehr im dritten Teil des Artikels, der am 3. August 2024 erscheinen wird.
(Stadtarchiv Innsbruck, KR-PL-2955)