Am Bahnsteig: Allerheiligenhöfe
Zu sehen gab es den Bahnsteig Allerheiligenhöfe auf unserem Blog schon das ein oder andere Mal. In einem Beitrag wurde beispielsweise der Rechtschreibfehler auf einer Postkarte mit „Allerheiligenhöhe“ thematisiert.
Was bislang noch nicht sonderlich erwähnt wurde, ist das Wartehäuschen am Bahnsteig, welches Sie am Titelbild sehen können. Das unscheinbar wirkende Häuschen ist Teil der Denkmalanlage Mittenwaldbahn und dementsprechend geschützt. Ich muss gestehen, obwohl ich schon öfters in bzw. um das Wartehaus stand, wäre mir nie in den Sinn gekommen, dass es unter Denkmalschutz steht. Es dürfen sich gerne weitere Leser*Innen outen!
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Ph-20214)
Wusste ich auch nicht, allerdings bin ich dort auch wirklich nie. Ich fände es aber sehr nützlich, wenn denkmalgeschützte Objekte generell mit einer österreich- oder EU-weit einheitlich designten Informationstafel versehen werden müssten, so wie im UK. Im Denkmalschutzgesetz finde ich auf die Schnelle nichts von so einer Kennzeichnungspflicht.
Da findet sich shcon was im RIS. §12 DMSG und im Anhang dazu: https://www.ris.bka.gv.at/~/Dokumente/Bundesnormen/NOR12128331/hauptdokument.img1is.png
Das ICOM Zeichen, das ich immer so verstand, ist es nicht http://icom-oesterreich.at/page/icom-plakette-zur-evakuierung-von-kulturgut
Gemeinerweise gab es da jüngst ein Novelle, wo dieser §12 entfiel – mit der etwas flapsigen Begründung „Die bisherige Regelung betreffend die Kennzeichnung geschützter Denkmale (§ 12) entfällt, weil ihr in der Praxis keine Relevanz zukommt.“