Eine kaiserliche Spielverderberin
Ganz passend zur Karwoche scheint dieser Akt. Das im Namen Maria Theresias herausgegebene Schriftstück aus dem Jahr 1765 bezieht sich mit seinem Verbot des Spielens allerdings nicht nur auf die Fastenzeit. Während Spiele um Geld bereits schon durch die Vorgänger der Erzherzogin verboten wurden, ging sie noch einen Schritt weiter. Nicht nur das Spielen von Geld, sondern Spiele allgemein, sowohl in Wirtshäusern, als auch im Privatraum, wurden von ihr verboten.
Eine Vielzahl an Spielen werden hier genannt – Banco, Faraon, Bassetta, Trentaquaranta, Halberzwölf, Färbeln, Würfeln -, deren Ausübung bestraft werden soll.
Besonders streng sollte jedoch immer noch beim Spielen um Geld verfahren werden: hätte jemand im Zuge des Spiels bereits Geld an den Gewinner bezahlt, sollte er seinen Verlust in doppelter und der Gewinner in dreifacher Ausführung in Form einer Strafe zahlen. Zusätzlich mussten beide, sowie jeder weitere Mitspieler, eine Geldstrafe von 300 Dukaten abgeben. Bei Zahlungsunfähigkeit musste man sogar fürchten des Landes verwiesen zu werden.
Doch nicht nur das aktive Spielen konnte zum Verhängnis werden: auch wenn man lediglich beim Spielen zusah, dies jedoch nicht meldete, konnte man eine Strafe von 50 Dukaten befürchten. Wer allerdings das Spielen meldete, konnte sich über ein Drittel der eingezogenen Strafe freuen.
Als Grund für dieses strenge Vorgehen gegen Spiele wird angegeben, dass man Ausschreitungen und Möglichkeiten für Betrug verhindern will. In der Vergangenheit seien bereits „Unheile und schreckbare Beyspiele […] aus solchen unmässigen hohen und Glücksspielen entstanden, […] ganze Familien in Armuth und volles Verderben gesetzet [worden], Rauf- und Schlägereyen, auch wohl öfter Mordthaten verübet, Gott der Allmächtige durch erscheckliches Fluchen und Lästern zum gerechtesten Zorn gereizet […] und Hinterführung der Jugend Gelegenheit gegeben [worden]“.
Carla Warbanoff
(Stadtmuseum/Stadtarchiv Innsbruck Akt 777/1765)