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Die Sirene Von Hötting

Die Sirene von Hötting

Wer jetzt eine Geschichte über eine sagenhafte Frauengestalt erwartet, die mit ihrem betörenden Gesang vom alten Gemeindeamt aus die Männerwelt in ihren Bann zog, muss leider enttäutscht werden. Die gegenständliche Sirene war weder sonderlich betörend, noch ein Ohrenschmaus. Immerhin folgten aber doch vorzugsweise junge, kräftige Männer verlässlich ihrem Ruf. Die Rede ist natürlich von jener Alarmsirene, die die Innsbrucker Berufsfeuerwehr im Jahr 1957 am Dach des alten Gemeindeamts (Schulgasse 1) montiert hatte. Nachdem sich im Gebäude auch das Wachzimmer Hötting befand, sollten die Beamten im Ernstfall auch die Sirene auslösen (mir fällt zumindest ein Stammleser ein, der hierüber vermutlich aus dem Nähkästchen plaudern könnte). Mit 3. August 1957 erließ die Bundespolizeidirektion Innsbruck eine eigene „Dienstweisung für das Wachzimmer Hötting zur Betätigung der Alarmsirene der Feuerwehr.“ Darin hieß es u.a.:

„1. […] Die Alarmsirene befindet sich am Dach des Hauses, die Alarmauslösungsvorrichtung unter Glasverschluß mit Schlüsselöffnung im Stiegenhaus zwischen dem 2. und 3. Stockwerk. Die Auslösung des Sirenensignals erfolgt durch Öffnen des Alarmkästchens […] und Betätigung des Druckknopfes in der Dauer von einer Minute.
2. Die Feueralarmsirene ist durch die Sicherheitswache (Postenkommandant bzw. Stellvertreter) nur in den nachstehenden Fällen auszulösen:
a) Über fernmündliches Ersuchen der Zentrale der Berufsfeuerwehr durch den Offizier vom Dienst der Feuerwehr.
b) Bei Abwesenheit dieses durch den sogenannten Nachrichter (Telephonist der Feuerwehr) über besonderen Auftrag des Kommandanten der Berufsfeuerwehr, Herrn Ing. Stolz oder dessen Beauftragten.
c) In besonderem Falle bei Gefahr im Verzug (ersichtlicher Großbrand) über Anordnung des Postenkommandanten des Wachzimmers Hötting unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Brandstelle und des Brandausmaßes an die Feuerwehr […].
3. Für die Auslösung der Sirene ist von der Berufsfeuerwehr im Wachzimmer ein Schlüssel mit Metallanhänger mit der Inschrift ‚Sirene‘ hinterlegt. Dieser Schlüssel ist im Raum des Postenkommandanten an gut sichtbarer Stelle aufgehängt (Schlüsselkasten) zu verwahren.
4. In allen Fällen der Betätigung der Sirene ist der Journaldienst unmittelbar zu verständigen und dem Z[entral] I[nspektor] eine Meldung in doppelter Ausfertigung (Durchschrift mit Vermerk ‚Feuerwehr‘ am rechten oberen Rand der Meldung) vorzulegen.“

(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Foto Murauer)

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare
  1. In einer aktuelleren Dienstanweisung war festgehalten, dass neben der Alarmauslösung auch die Tore am Feuerwehrhaus zu öffnen sind. Der dazu erforderliche Schlüssel war ebenfalls im Wachzimmer abgelegt.

  2. Ich hatte als Volksschüler das Vergnügen der Demolierung dieses Gebäudes per Abrissbirne aus nächster Nähe beiwohnen zu dürfen. Tagelang war mit uns nichts anzufangen, der schöne Dreck, der wunderbare Lärm, diese schwingende Kugel… herrlich.

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